Beitragsordnung des Vereins
Der Mindestmitgliedsbeitrag beträgt jährlich 20,00 €.
Der auf Antrag ermäßigte Mitgliedsbeitrag für Schüler, Auszubildende, Studenten,
Rentner, Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfebezieher beträgt jährlich 10,00 €.
Freiwillig kann ein höherer Beitrag gezahlt werden.
Der Mitgliedsbeitrag ist drei Monate nach Beitritt und in den Folgejahren zum 31.03.
des Jahres fällig.
Der Beitrag soll möglichst über eine Einzugsermächtigung erfolgen.
Diese Beitragsordnung wurde auf der Gründungsversammlung am 15.01.2002 einstimmig beschlossen.
Der Verein wurde vom Finanzamt Kyritz berechtigt, für Mitgliedsbeiträge und Spenden, die ihm zur Verwendung der Vereinszwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auszustellen.